FFP2 Maskenpflicht laut neuer Coronaschutzverordnung 1.Februar 2023

Aktuelle Coronaschutzverordnung ab 1. Februar 2023

Seit 1. Februar 2023 ist die neue, aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Somit gilt im Gesundheitswesen wie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern als auch in den logopädischen Praxen das Tragen von FFP2-Masken als obligatorisch. Quelle: Coronaschutzverordnung NRW ab 1. Februar 2023 Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Maske zu Ihrem Termin im Sprachwald Solingen mitzubringen. Vielen Dank…